Hack let Loose Plattformregelwerk für serverübergreifende Banns
Version 1.4 (Stand: 22.02.2026)
1) Zweck und Anwendungsbereich
- Hack let Loose („Plattform“) dient der serverübergreifenden Durchsetzung von Banns bei besonders schweren Verstößen im Kontext von Hell Let Loose.
- Die Plattform ist nicht zuständig für allgemeine Unannehmlichkeiten wie schlechtes Teamplay, Unwissen, „toxisch aber mild“, Streitigkeiten ohne schweren Inhalt oder gewöhnliche Unsportlichkeit. Solche Fälle sind serverintern zu regeln.
- Dieses Regelwerk gilt für:
- In-Game-Kommunikation (Text/Voice)
- In-Game-Verhalten (z.B. Cheating, schwere Belästigung)
- In-Game-Identität (Spielername, Clan-Tag, Squadname)
- Bannumgehung (Ban Evasion)
2) Grundprinzipien
2.1 Beweisprinzip (ohne Beweis kein Bann)
- Ohne verifizierbaren Beweis wird kein Bannverfahren eröffnet und kein Temp-Bann ausgelöst.
- Zeugenaussagen/Bezeugungen allein reichen nicht aus, auch nicht bei mehreren übereinstimmenden Aussagen. Zeugenaussagen können höchstens ergänzend berücksichtigt werden, wenn zusätzlich objektive Beweismittel vorliegen (z.B. Logs, Screenshots, Video).
2.2 Fairness und Zweifelregel
- Entscheidungen erfolgen sachlich, regelbasiert und überprüfbar.
- Bei unklarer Beweislage gilt: Im Zweifel kein permanenter Plattformbann.
2.3 Datenminimierung, Zweckbindung und Vertraulichkeit
- Es werden nur Daten verarbeitet, die für Missbrauchsprävention, Community-Schutz und Nachvollziehbarkeit erforderlich sind.
- Personenbezogene Daten sind durch angemessene Sicherheit zu schützen, insbesondere gegen unbefugte Offenlegung (Integrität und Vertraulichkeit). (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
- Die Plattform trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten und Belege. (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
3) Rollen und Zuständigkeiten
- Einreichende Community: erstellt den Banneintrag mit vollständigen Pflichtangaben und Belegen.
- Abstimmende Communities: prüfen die Belege und stimmen innerhalb der Frist zu/ab (oder enthalten sich).
- Plattform: prüft die Formalia (Vollständigkeit/Beweisstandard), setzt den Temp-Bann technisch um, verwaltet die Abstimmung, veröffentlicht das Ergebnis und setzt die daraus folgende Maßnahme um.
4) Verfahren (Temp automatisch, Perma durch Community-Entscheid)
4.1 Fallanlage (Banneintrag)
- Ein Banneintrag ist nur dann gültig, wenn die Pflichtangaben nach Abschnitt 5.1 vollständig vorliegen.
- Server sowie Datum/Uhrzeit werden beim Einreichen als Metadaten automatisch erfasst (z.B. über den jeweiligen Admin/Serverkontext) und sind Bestandteil der Fallakte; sie gelten als maßgeblich für die spätere Prüfung.
- Ungültige/unvollständige Einträge werden abgelehnt oder als „nicht bearbeitbar“ geschlossen und lösen keinen Temp-Bann aus.
4.2 Automatischer Temp-Bann
- Sobald ein gültiger Banneintrag erstellt ist, wird automatisch ein Temp-Bann ausgelöst.
- Der Temp-Bann ist eine vorläufige Sicherungsmaßnahme bis zur Abstimmungsentscheidung.
4.3 Abstimmungsphase (24 Stunden)
- Ab dem Zeitpunkt der gültigen Fallanlage haben die Communities 24 Stunden Zeit, zuzustimmen oder abzulehnen.
- Die konkrete Abstimmungsregel (z.B. einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ggf. Quorum) wird in den Teilnahmebedingungen der Plattform festgelegt.
- Mindeststandard der Plattform: Stimmengleichheit führt nicht zu einem Perma-Bann (Zweifelregel).
4.4 Ergebnis, Veröffentlichung und Umsetzung
- Nach Ablauf der 24 Stunden wird das Ergebnis veröffentlicht:
- Zustimmung gemäß Abstimmungsregel → automatischer Perma-Bann
- Ablehnung / kein zustimmungsfähiges Ergebnis → Temp-Bann wird automatisch aufgehoben, Spieler darf wieder spielen
- Veröffentlicht werden mindestens: Fall-ID, Grund des Vorwurfs, Ergebnis, kurze Regelbegründung. Belege werden nur im notwendigen Umfang für prüfende Communities bereitgestellt (Datenminimierung, Vertraulichkeit). (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
5) Beweis- und Dokumentationsstandard
5.1 Pflichtangaben (sonst kein gültiger Fall)
Jeder Banneintrag muss enthalten:
- Eindeutige Identifikation (z.B. SteamID64/EOS/Plattform-ID) und der Name zum Zeitpunkt des Vorfalls
- Grund des Vorwurfs (gemäß Abschnitt 6)
- Belegmaterial (Abschnitt 5.2)
- Kurzbegründung mit Verweis auf Regelstelle (Abschnitt 6/7/8)
Hinweis: Server sowie Datum/Uhrzeit werden als Metadaten gemäß 4.1 automatisch erfasst und sind nicht als manuelles Pflichtfeld ausgestaltet.
5.2 Zulässige Beweismittel
Zulässig sind insbesondere:
- Video/Clip (mit klarer Zuordnung der Person/ID)
- Chat-Logs oder Screenshots (idealerweise mit Logauszug/Metadaten)
- Server-/Admin-Logs
- Anti-Cheat-Auswertungen, sofern nachvollziehbar dokumentiert
Nicht ausreichend als alleinige Grundlage:
- Zeugenaussage(n)/Bezeugungen (auch nicht mehrere)
- reine Behauptungen ohne objektives Material
- Material, das den Kernvorwurf nicht prüfbar belegt (z.B. stark geschnitten ohne Kontext, wenn Kontext erforderlich ist)
5.3 Rechtmäßigkeit der Beweisgewinnung
- Beweise müssen rechtmäßig erhoben worden sein.
- Insbesondere bei Ton-/Voice-Aufnahmen ist zu beachten, dass unbefugtes Aufnehmen nichtöffentlich gesprochener Worte strafbar sein kann (Deutschland: § 201 StGB). (Gesetze im Internet)
Konsequenz: Voice-Belege werden nur berücksichtigt, wenn sie rechtskonform zustande kommen (z.B. mit zulässigem Hinweis/Einwilligung bzw. sonstiger rechtlicher Grundlage).
5.4 Manipulation und Missbrauch von Belegen
Manipulierte/falsch zugeordnete Belege führen zur Ablehnung des Falls. Bei wiederholtem Verhalten kann die meldende Partei von der Einreichung ausgeschlossen werden (siehe Abschnitt 10).
5.5 Belegmaterial auf Plattformservern, Zugriffsschutz und Weitergabeverbot
- Das Belegmaterial wird auf Infrastruktur der Plattform gespeichert und ausschließlich über die Plattformoberfläche berechtigten Admins teilnehmender Communities zur Prüfung bereitgestellt.
- Die Plattform setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen um, um Vertraulichkeit und Zugriffskontrolle zu gewährleisten (z.B. Rollen-/Rechtesysteme, Authentifizierung, Protokollierung von Zugriffen, organisatorische Zugriffsbeschränkungen). (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
- Weitergabe an Unbefugte ist untersagt. Untersagt sind insbesondere (nicht abschließend):
- das Weiterleiten, Veröffentlichen oder Teilen von Belegen außerhalb der Plattform,
- das Bereitstellen von Downloads/Spiegeln,
- das Hochladen auf Drittplattformen (z.B. Messenger, soziale Netzwerke, Videoportale),
- das Zugänglichmachen für Personen ohne Prüfberechtigung.
- Berechtigte Admins sind verpflichtet, Zugangsdaten zu schützen und Belegmaterial nur zum Zweck der Prüfung im Plattformverfahren zu verwenden.
- Verstoßfolgen: Unbefugte Weitergabe kann zum Entzug der Adminrechte, Ausschluss der Community von der Plattform sowie zur Geltendmachung weiterer Ansprüche nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen führen.
5.6 Verantwortungsabgrenzung bei unbefugter Weitergabe durch Dritte
- Die Plattform erfüllt ihre Sorgfalts- und Schutzpflichten durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen und Zugriffsbeschränkungen gemäß Abschnitt 5.5 (Sicherheit der Verarbeitung). (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
- Erfolgt trotz Weitergabeverbot eine unbefugte Verbreitung durch berechtigte Nutzer (z.B. durch Download, Mitschnitt, Weiterleitung oder sonstige Kopie), liegt dies außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung und stellt einen Pflichtverstoß des jeweiligen Nutzers/der jeweiligen Community dar.
- Eine Haftung der Plattform für eine solche unbefugte Weitergabe ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen, sofern die Plattform nicht selbst eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Datenschutzrecht gilt zudem, dass Verantwortliche/Auftragsverarbeiter von Haftung befreit sein können, wenn sie nachweisen, für den schadenauslösenden Umstand nicht verantwortlich zu sein. (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
6) Plattformwürdige Gründe des Vorwurfs (Katalog)
Diese Plattform führt nur Fälle, die nach objektiver Betrachtung zu den folgenden Gründen gehören (und bewiesen sind):
A) Cheating / Exploits zur Vorteilnahme
- Nutzung von Cheats (Aimbot, Wallhack, Radar, Scripts)
- Manipulation/Umgehung von Anti-Cheat
- schwere, wiederholte Exploit-Nutzung zur Vorteilnahme (belegbar)
B) Rechtsextremismus / Extremismus
- Verbreitung/Verherrlichung extremistischer Ideologie (Voice/Text/Name/Squadname)
- Propaganda, Parolen, Gewaltaufrufe gegen Gruppen
- eindeutige Symbolik/Begriffe im Kontext
C) Rassismus / Hate Speech
- rassistische Slurs, Entmenschlichung, gruppenbezogene Hassrede
- wiederholtes gezieltes Herabwürdigen aufgrund Ethnie/Herkunft/Religion etc.
D) Sexismus / sexuelle Belästigung
- sexistische Slurs, gezielte Entwürdigung, fortgesetzte Belästigung
- sexualisierte Gewaltandrohungen
E) Schwere Beleidigungen und Bedrohungen
- glaubhafte Gewaltandrohungen
- „KYS“, Todeswünsche, schwere entwürdigende Beschimpfungen (insb. wiederholt/eskalierend)
F) Bannumgehung (Ban Evasion)
- Umgehung bestehender Plattformmaßnahmen durch alternative Accounts (belegbar)
7) Namen / Clan-Tags / Squadnamen (Kombinationslogik)
7.1 Grundsatz
- Ein Name/Tag/Squadname ist plattformwürdig, wenn er eindeutig Hass/Extremismus/Bedrohung darstellt und dies belegt ist.
- Mehrdeutige Zeichen/Zahlen führen allein nicht zu einem Plattformverfahren.
7.2 Explizite Klarstellung
- „88“ allein ist nicht plattformwürdig und genügt nicht für eine Fallanlage.
7.3 Kombination macht’s plattformwürdig
Ein mehrdeutiges Element (z.B. „88“) kann plattformwürdig werden, wenn mindestens eines vorliegt:
- Mehrdeutig + eindeutiger Kontext in Voice/Text (Parolen, Slurs, Verherrlichung, Gewaltaufrufe)
- Mehrdeutig + zweites unabhängiges Indiz (zusätzlicher klarer Bezug; nicht bloß dieselbe Zahl doppelt)
- Wiederholtes, dokumentiertes Muster über mehrere Fälle plus zusätzlicher eindeutiger Kontext (nicht nur „kommt öfter vor“)
7.4 Keine Doppelzählung
Dasselbe Indiz zählt nicht mehrfach (z.B. „88“ im Namen und „88“ im Squadname ist weiterhin primär „88“).
8) Bannumgehung (Ban Evasion)
- Bannumgehung ist plattformwürdig, wenn eine Zuordnung anhand objektiver Belege erfolgt (IDs, Logs, nachvollziehbare Kette).
- Reine Vermutungen („klingt wie der“) reichen nicht.
9) Einspruch (Appeal) und Korrektur
- Betroffene können Einspruch einlegen, insbesondere bei:
- Identitätsverwechslung
- Kontextfehler
- unzureichenden oder unrechtmäßig erhobenen Belegen
- Der Einspruch muss eine eindeutige Zuordnung (Fall-ID/ID) und eine sachliche Begründung enthalten, ggf. Gegenbelege.
- Ergebnis: Bestätigung / Korrektur / Aufhebung / ggf. erneute Abstimmung (je nach Plattformprozess).
Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge kann je nach Ausgestaltung insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) sein (inkl. Interessenabwägung). (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
10) Missbrauchsschutz (Report-Warfare verhindern)
- Wiederholt haltlose Meldungen, manipulierte Belege oder gezielte Kampagnen können zu Maßnahmen gegen die einreichende Partei führen (z.B. Einschränkung/Entzug der Meldeberechtigung).
- Die Plattform kann Fälle schließen, wenn sie erkennbar missbräuchlich sind.
- Unbefugte Weitergabe von Belegmaterial (siehe 5.5) gilt als schwerer Missbrauch und kann zum sofortigen Entzug von Zugriffsrechten sowie zum Ausschluss der Community führen.
11) Datenschutz und Aufbewahrung (Kurzfassung)
11.1 Verarbeitete Daten
- Account-/Plattform-Kennungen (z.B. SteamID/EOS), Namen im Vorfallzeitraum
- Server-/Zeit-Metadaten des Falls (automatisch erfasst)
- Grund des Vorwurfs, Belegmaterial (Clips/Logs/Screenshots), Entscheidungsdaten
11.2 Zweck und Rechtsgrundlage
Zweck: Community-Schutz, Missbrauchsprävention, Durchsetzung von Plattformmaßnahmen.
Rechtsgrundlage typischerweise: berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) mit Interessenabwägung. (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
11.3 Aufbewahrung und Löschung
- Daten werden nicht länger gespeichert als erforderlich (Zweckbindung, Speicherbegrenzung). (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
- Konkrete Fristen werden in Teilnahmebedingungen/Datenrichtlinie geregelt (z.B. kürzere Fristen bei abgelehnten Fällen, längere bei bestätigten Fällen, solange erforderlich).
11.4 Zugriffsbeschränkung und Vertraulichkeit
Zugriff auf Belegmaterial erfolgt ausschließlich für berechtigte Admins, zweckgebunden zur Fallprüfung. Die Vertraulichkeit ist durch geeignete Maßnahmen zu schützen. (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO))
12) Änderungen und Versionierung
- Dieses Regelwerk ist versioniert. Änderungen werden dokumentiert und veröffentlicht.
- Fälle werden nach der zum Zeitpunkt der Fallanlage geltenden Version beurteilt, sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt.
13) Salvatorische Klausel / Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Regelwerks ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieses Regelwerk eine Regelungslücke enthält.
